Allgemeines zivilrecht

Das Zivilrecht verfolgt das Ziel, die privaten Rechte und Pflichten der Bürger zu ordnen und Streitigkeiten zwischen ihnen zu lösen. Dabei gilt der Grundsatz der Privatautonomie, der den Einzelnen erlaubt, ihre Rechtsverhältnisse weitgehend selbst zu gestalten. Wesentliche Prinzipien sind die Vertragsfreiheit, das Eigentumsrecht und der Schutz des guten Glaubens. Gerne helfe ich Ihnen hier in allen Belangen !

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